Motorradführerschein A2
Info
ab 18 Jahre
Krafträder mit Beiwagen mit einer maximalen Nutzleistung von 35 kW
Leichtkrafträder mit Beiwagen bis maximal 125 cm³ Hubraum und einer Nutzleistung von maximal 11 kW (Klasse A1)
zwei-, drei- und vierrädrige Krafträder mit Beiwagen mit einer maximalen Nutzleistung von 4 kW und/oder bis maximal 50 cm³ Hubraum und/oder 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (Motorrollerführerschein, Klasse AM)
Theoretische Ausbildung
bei Ersterteilung 12 x Grundstoff und 4 x klassenspezifischer Stoff – Dauer jeweils 90 Minuten
bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Stoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Pflichtstunden, das sind insgesamt 12 Sonderfahrstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:
5 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
4 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kein Praxis-Unterricht vorgeschrieben. Bevor er dich zur Prüfung vorstellt, muss sich dein Fahrlehrer davon jedoch überzeugen, dass du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt du die Klasse A1 weniger als zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
2 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
1 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
Die Gesamtanzahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.

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