Führerscheinklasse BF17
Info
Hast du deinen Führerschein mit 17 erworben, darfst du bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren.
Für den Führerschein Klasse BF17 musst einen Antrag auf begleitetes Fahren stellen. Dieser kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und gemeinsam mit dem Erstantrag auf deinen Führerschein gestellt werden.
Außerdem muss deine Begleitperson eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Du musst alle Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung eines Führerscheins der Klasse B vorweisen können.
Dein Hauptwohnsitz muss in Deutschland liegen.
Theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
2 Doppelstunden (je 90 Minuten) Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist individuell, weil die Pflichtstunden in der Regel nicht ausreichen, um fahren zu lernen. Es ist allerdings bei jedem Fahrschüler ganz unterschiedlich, wie viele Fahrstunden er insgesamt braucht, um sicher genug für die Prüfung zu sein.
Pflichtstunden, das sind insgesamt 12 Sonderfahrstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:
5 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
4 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
Wenn du alle Pflichtstunden absolviert und genug geübt hast, wird es Zeit für die Prüfungen. Vorher sollten aber natürlich sowohl du als auch dein Fahrlehrer sicher sein, dass du gut genug vorbereitet bist, um zu bestehen. Dann kann der Fahrlehrer dich zur Prüfung anmelden.

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